Für einen Webshop-Betreiber sind Betriebshaftpflicht und Produkthaftpflicht absolut gleich wichtig. In der Praxis wird die Produkthaftpflicht meist als Bestandteil oder Baustein einer Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht „Welche von beiden?“, sondern: Enthält die Betriebshaftpflicht einen ausreichend umfassenden Produkthaftpflichtschutz für das konkrete Sortiment und die tatsächliche Rolle des Webshop-Betreibers?

Welche Versicherung für welchen Webshop: Ein Überblick.

Geschäftsmodell des WebshopsVersicherungsbedarf
Verkauf fremder Markenprodukte deutscher oder europäischer HerstellerBetriebshaftpflicht einschließlich konventioneller Produkthaftpflicht
Import von Waren aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-StaatenProdukthaftpflicht besonders wichtig, da der Importeur haftungsrechtlich als Hersteller gelten kann
Verkauf unter eigener Marke oder eigenem NamenErhöhter Produkthaftpflichtbedarf, weil der Händler zum sogenannten Quasi-Hersteller werden kann
Eigene Herstellung, Veränderung oder Zusammenstellung von ProduktenUmfassende Produkthaftpflicht erforderlich
Verkauf von Bauteilen, Zutaten oder Vorprodukten an gewerbliche KundenHäufig erweiterte Produkthaftpflicht notwendig
Reiner Onlinehandel ohne Lager, Montage oder KundenverkehrBetriebsrisiko geringer, Produkthaftungsrisiko bleibt dennoch bestehen

Was die Betriebshaftpflicht abdeckt

Die Betriebshaftpflicht schützt vor Personen- und Sachschäden, die aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb entstehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ein Mitarbeiter beschädigt beim Ausliefern Eigentum eines Kunden.
  • Ein Besucher verletzt sich im Lager oder Büro.
  • Bei einer Montage beim Kunden wird dessen Einrichtung beschädigt.
  • Aus einem Sach- oder Personenschaden entstehen weitere finanzielle Folgeschäden.

Sie prüft außerdem, ob der Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen der Versicherungsbedingungen.

Was die Produkthaftpflicht abdeckt

Die Produkthaftpflicht betrifft Schäden, die durch verkaufte oder gelieferte Produkte verursacht werden. Beispiele:

  • Ein importiertes Ladegerät verursacht einen Wohnungsbrand.
  • Ein fehlerhaftes Küchengerät verletzt den Käufer.
  • Ein schadstoffbelastetes Produkt führt zu Gesundheitsschäden.
  • Ein mangelhaftes Ersatzteil beschädigt eine Maschine des Kunden.

Nach § 4 Produkthaftungsgesetz können neben dem tatsächlichen Hersteller auch Importeure aus Drittstaaten und Unternehmen, die Produkte unter der eigenen Marke anbieten, als Hersteller gelten. Auch ein Händler kann in Anspruch genommen werden, wenn er den Hersteller oder Vorlieferanten nicht rechtzeitig benennen kann. Das erläutert auch die IHK Ulm zur Produkthaftung; die gesetzliche Grundlage enthält das Produkthaftungsgesetz.

Die klare Empfehlung

Für die meisten Webshops ist eine Betriebshaftpflicht mit ausdrücklich eingeschlossener Produkthaftpflicht die passende Grundabsicherung. Bei Eigenmarken, Direktimporten aus Nicht-EU-Staaten oder selbst hergestellten beziehungsweise veränderten Waren ist die Produkthaftpflicht häufig das finanziell größere Risiko und muss besonders sorgfältig ausgestaltet werden.

Geprüft werden sollten insbesondere:

  • vollständige Beschreibung aller Warengruppen,
  • Importländer und Absatzgebiete,
  • Verkauf über Plattformen wie Amazon oder eBay,
  • Eigenmarken und Private-Label-Produkte,
  • weltweiter Versicherungsschutz, insbesondere USA und Kanada,
  • Deckung für Instruktions- und Kennzeichnungsfehler,
  • erweiterte Produkthaftpflicht bei gewerblichen Abnehmern,
  • Rückrufkostenversicherung,
  • ausreichende Versicherungssummen.

Wichtig: Schäden am mangelhaften Produkt selbst, Gewährleistungsansprüche, Nachlieferung, Kaufpreisrückzahlung und reine Nichterfüllung sind regelmäßig nicht Gegenstand der Betriebshaftpflicht. Auch Rückrufkosten sind normalerweise nur über einen zusätzlichen Baustein versichert. Der GDV erläutert, dass das konventionelle Produkthaftpflichtrisiko in das Betriebshaftpflichtmodell integriert werden kann, während die erweiterte Produkthaftpflicht gesondert vereinbart werden muss.

Fazit: Beide Bereiche sind wichtig, aber meist in einem gemeinsamen Betriebshaftpflichtvertrag. Für Webshops mit Drittlandimporten, Eigenmarken oder eigener Produktion ist ein einfacher Standardtarif häufig nicht ausreichend. Entscheidend ist eine Deckung, die Sortiment, Lieferkette und Absatzmärkte korrekt erfasst.